Achtung, Abmahnungen wegen Google Fonts auf Websites im Umlauf!

Achtung, Abmahnungen wegen Google Fonts auf Websites im Umlauf!

Zurzeit ist eine Abmahnwelle im Umlauf, die Website Betreiber treffen, die Google Fonts in ihren Websites verwenden, die von außen in die Website geladen werden und nicht lokal eingebunden sind.

Aber wie ist es dazu gekommen?

Eine Privatperson hatte vor dem Landgericht München geklagt, dass die Persönlichkeitsrechte durch einen Datenschutzverstoß verletzt wurden und durch die Google Fonts, die von außen in die Website geladen wurden, seine persönliche IP Adresse an Google übertragen wurde => Urteil Landgericht München

Das Landgericht München hat dem Kläger 100,- € Schadenersatz zugesprochen, was kein sonderlich hoher Betrag ist, aber jetzt dazu geführt hat, dass der eine oder andere, auch Anwälte, auf diesen Zug aufspringen und massenweise Website Betreiber abmahnen.

Interessanterweise haben diese Anwälte immer denselben Mandanten, der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt.

Da die Masse an Websites, die abgemahnt werden, ungewöhnlich hoch ist, kann man von einer Abmahnwelle sprechen und dass diese Websites wahrscheinlich mit einem sogenannten Crawler ausgelesen werden um viele Websites ausfindig zu machen, die Google Fonts verwenden, die nicht lokal eingebunden sind.

Wenn man schon eine Abmahnung bekommen hat, muss jeder für sich abwägen, ob er die aufgerufenen Summen von 170,- – 210,- € zahlt, um auf der sicheren Seite zu sein, oder erstmal abwartet, oder sich vom Fachanwalt beraten lässt, was wiederum aber zusätzliche Kosten hervor ruft. In jedem Fall sollte man die Google Fonts von seiner Website entfernen lassen bzw. lokal einbinden, um weitere Abmahnungen, durch weitere Personen zu vermeiden. Da man nicht wissen kann, wie viele noch auf diesen Abmahnzug aufspringen, um daran mitzuverdienen.

Nicht nur Google Fonts sind das Problem!

Es gibt aber noch weitere Dienste, die Google Fonts nutzen und auf diese Weise ist die Website nicht unbedingt frei von Google Fonts, wenn man diese lokal eingebunden hat.

Auch andere Anwendungen nutzen Google Fonts wie z.B. Google maps, YouTube oder Google ReCaptcha, hier kann man auf Alternativen zurückgreifen, die keine Google Fonts verwenden. 

Unschöne Nebenwirkung! 

Die DSGVO ist richtig und wichtig, nur leider kommt es manchmal, wie in diesem Fall, zu unschönen Auswüchsen!

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es beabsichtigt war, dass nach dem berechtigten Urteil massenweise Website Betreiber abgemahnt werden ohne Fristen für eine Nachbesserung, sondern gleich Geld verlangt wird, was innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zumal der Betrag deutlich über dem liegt, der vom Gericht als Schadenersatz verhängt wurde. Statt der 100,- € werden gleich 170,- € ober bis zu 210,- € verlangt. Die Summen sind aber immer noch so gering, dass es den einen oder andern dazu veranlassen wird, lieber doch gleich zu zahlen, um keinen weiteren Ärger mehr zu haben, wenn dann auch die Google Fonts entfernt sind von der Website, hat man wieder seine Ruhe. So kann für die Abmahner eine stolze Summe zusammenkommen, wenn sie nur genug Website Betreiber abmahnen und diese der Forderung nachkommen und gleich bezahlen. 

Ob das so im Sinne des Erfinders ist, lass ich an dieser Stelle mal offen…

Bildnachweis: stock.adobe.com
Laptop computer displaying logo of Google Fonts – © monticellllo